Name, Sitz und Zweck
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „Erbsenpicker“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Steinmaur.
Art. 2 Zweck
Der Verein Erbsenpicker fördert die Wertschätzung einer gemeinsamen, widerstandsfähigen, lokalen und ökologischen Lebensmittelproduktion. Zu diesem Zweck setzt er sich für Anbau- und Absatzformen ein, die den Verbraucher am Produktionsprozess teilhaben lassen und faire Erzeugerpreise zusichern.
Der Verein ist den Grundsätzen einer biologischen und sozial gerechten Wirtschaftsweise verpflichtet.
Vollständige Statuten zum Download als PDF: